Allgemeine Geschäftbedingungen

AGB

Busreisen Gohla GmbH & Co KG
Ranshofnerstraße 20
5134 Schwand

FN260136d

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Busreisen Gohla GmbH & Co KG und ihren Auftraggebern gelten ausschließliche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AB.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Busreisen Gohla GmbH & Co KG ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebot

2.1. Die Angebote von Autobusunternehmen Busreisen Gohla GmbH & Co KG gelten als freibleibend und unverbindlich hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Preises.

2.2. Sämtliche Aufträge, ob sie ABusreisen Gohla GmbH & Co KG unmittelbar oder elektronisch oder in anderer Form erteilt worden sind, werden erst rechtswirksam, wenn sie von Busreisen Gohla GmbH & Co KG schriftlich mittels Auftragsbestätigung bestätigt werden. Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, binnen zwei Tagen nach Ausstellung des Bestätigungsschreiben schriftlich zu widersprechen, anderenfalls die in der Auftragsbestätigung gegenüber dem ursprünglichen Vertrag erhaltenen Änderung als vom Auftraggeber genehmigt gelten.

3. Preisvereinbarung

3.1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die vertraglich festgehaltene Fahrtstrecke und der darin angegebenen Fahrtdauer. Sollte die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen – die vertraglich vereinbarte übersteigen – werden die entsprechenden Mehrkilometer gesondert je nach Busgröße mit Kosten von € 1,00 – € 2,50 je km nachverrechnet.

3.2. Bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer kann Busreisen Gohla GmbH & Co KG pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu € 60,00 verrechnen. Sollten durch das Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer es zu einem Überschreiten der Einsatzzeit des Lenkers kommen, sind damit in Zusammenhang stehende Kosten (insbesondere Transport und Kosten des Ersatzfahrers) ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.

3.3. Park- und Mautgebühren, sofern diese nicht ausdrücklich im schriftlichen Angebot angeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihm zu verantworten sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate vor dem Vertragsabschluss liegt. Vom Veranstalter nicht zu verantwortende Gründe sind insbesondere die Änderung von Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Maut, Zoll oder ähnliche Gebühren, sowie das die jeweilige Reiseveranstaltung betreffende Wechselkursrisiko.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Des Weiteren steht Busreisen Gohla GmbH & Co KG eine Mahngebühr in Höhe von € 20,00 zu.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

4.1. Busreisen Gohla GmbH & Co KG haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrtüchtigen Busse, soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Busreisen Gohla GmbH & Co KG trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren.

4.2. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust des Minderungs- oder Schadenersatzanspruches binnen 14 Tagen schriftlich bei Busreisen Gohla GmbH & Co KG einzubringen.

4.3. Busreisen Gohla GmbH & Co KG haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei der Abfahrt oder bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der von Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden. Ebenso übernimmt Autobusunternehmen Busreisen Gohla GmbH & Co KG keine Haftung von Ansprüchen von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen.

4.4. Busreisen Gohla GmbH & Co KG übernimmt auch keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.

4.5. Die von Busreisen Gohla GmbH & Co KG verwendeten Fahrzeuge dürfen nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die sie zugelassen sind.

4.6. Verletzt Busreisen Gohla GmbH & Co KG die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist er dem Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens nur dann verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

4.7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

4.8. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Autobusunternehmen Busreisen Gohla GmbH & Co KG zurückzuführen ist.

4.9. Sollte Busreisen Gohla GmbH & Co KG durch höhere Gewalt an einer vereinbarten Leistung gehindert werden, so kann der Auftraggeber daraus keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

4.10. Sofern Busreisen Gohla GmbH & Co KG die Leistung unter zu Hilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, kann Busreisen Gohla GmbH & Co KG diese Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Der Auftraggeber hat sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten zu halten.

4.11. Busreisen Gohla GmbH & Co KG haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte, insbesondere durch Fahrgäste, verursacht werden. Zeigen Fahrgäste ein grob ungebührliches Verhalten, welches ungeachtet einer Mahnung die Reise stört, so ist Busreisen Gohla GmbH & Co KG von der Vertragserfüllung befreit. In diesem Fall ist der Kunde Busreisen Gohla GmbH & Co KG gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

4.12. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt hat, hat der Auftraggeber für Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten sowie einen damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeiten aufzukommen.

5. Reisegepäck

5.1. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust und/oder Beschädigung geschützt ist.

5.2. Gefährliche, sperrige oder sonstigen ungewöhnlichen Gepäcksstücke sowie Tiere können von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

5.3. Reisegepäck kann nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen werden. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäcksstücke in das Fahrzeug verladen werden.

5.4. Autobusunternehmen Busreisen Gohla GmbH & Co KG haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus verloren gehen oder wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen werden.

5.5. Busreisen Gohla GmbH & Co KG haftet für den Schaden von übernommenen Gepäcksstücken nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu € 50,00 pro Gepäcksstück.

5.6. Eine Haftung von Busreisen Gohla GmbH & Co KG für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld und Wertgegenstände im Reisegepäck besteht nicht.

5.7. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Busreisen Gohla GmbH & Co KG übernimmt jedoch keine Haftung im Falle von Verletzungen und unsachgemäß verstautem Handgepäck. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Handgepäcks ist ausgeschlossen.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Busreisen Gohla GmbH & Co KG die entstandenen Kosten, mindestens jedoch € 20,00 Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen.

6.2. Bei Rücktritt vom Vertrag, ohne dass sich wesentliche Bestandteile des Vertrages geändert hätten, steht Busreisen Gohla GmbH & Co KG eine Stornogebühr zu. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

6.3. Busreisen Gohla GmbH & Co KG verrechnet bei Vertragsrücktritt
◦ bis 30 Tage vor dem Reiseantritt 10 %
◦ 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
◦ ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
◦ ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt 70 %
◦ ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85 %
◦ bei Nichterscheinen 100 % des sich aus dem Auftrag ergebenden Preises. Stornierungen einer Tagesfahrt sind bis einschließlich 3 Werktage vor Abreise gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- pro Person möglich. Eintrittskarten für Sport- und Musikveranstaltungen sind allerdings vom kostenlosen Storno ausgenommen (100% Storno).

6.4. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Angebot von vornherein bestimmte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dies dem Kunden innerhalb der im Angebot angegebenen oder nachstehenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
◦ Bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
◦ bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von zwei bis sechs Tagen,
◦ bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten
Eine Haftung für ein Mitverschulden an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters ist ausgeschlossen.

7. Anzuwendendes Recht /Gerichtsstand

7.1. Auf diese AGB ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

8. Programmabweichungen

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Umständen, die nicht in unserem Bereich liegen (Wetter, Verkehrslage, geänderte Öffnungszeiten, lokale Veranstaltungen, usw.) kurzfristig zu Streckenänderungen und/oder geringfügigen Programmabweichungen (welche Sinn und Zweck der Reise nicht verändern!) kommen kann. Diese begründen keine Refundierungsansprüche. Der erste und der letzte Tag der Reise gelten der An und Abreise. Es kann hier zu Flugzeitänderungen oder Verspätungen (Stau, Straßenzustand, etc) kommen. Das Programm des ersten und des letzten Tages gilt daher als nicht zugesagt, sondern unter der Voraussetzung der zeitlichen Möglichkeit einer Besichtigung, die vom Reiseleiter entschieden wird.

9. Sitzplatzvergabe

Die Sitzplätze werden bei Mehrtagesreisen in der Reihenfolge der Reisebuchung vergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden. Wenn Busse mit abweichender Sitzordnung eingesetzt werden müssen, sind wir berechtigt, die bereits vergebenen Sitzplatznummern zu ändern.

10. Kleingruppen

Wir bemühen uns, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (25 Personen) die Reise durchzuführen. Wir behalten uns aber das Recht vor, entsprechend kleinere Busse einzusetzen, die weder über Bordküche noch Bord-WC verfügen.

11. Sport- und Eventreisen

Verlegung von Veranstaltungen abweichend vom offiziellen Spielplan können Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden (z.B. termin- oder witterungsbedingt). Bestätigte Arrangements behalten auch bei Terminverlegung Ihre Gültigkeit. Mit der Absage bzw. Verlegung behält das bestätigte Arrangement zum neuen Termin seine Gültigkeit. Eine kostenfreie Stornierung infolgedessen ist nicht möglich.

12. Beförderungs-Ausschluss

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Tiere sowie Personen die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder ähnlichem den anderen Fahrgästen bzw. dem/der Lenker (In/Innen) vorhersehbar lästigfallen würden.

13. Gesetzliche Lenkpausen

Dem Fahrer sind während der Fahrdienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten bzw. der maximalen Einsatzzeit zu gewähren.

14. Reinigungs- und Instandsetzungskosten

Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, wie auch ein Abgehen von diesem Formerfordernis.